15/21 BVD 110/2020/136 11. Überbaurecht, Eigentumsverletzung a) Des Weiteren machen die Beschwerdeführenden 3 und 4 geltend, die effektiv erstellten Bauten entsprächen nicht dem Grenzverlauf und die Beschwerdegegnerschaft werde einen Teil ihres Dachs entfernen oder verbauen müssen. Mit dem geplanten Bau würde in ihr Eigentum eingegriffen.