Footprint folgt, dass diese heute 202.05 m2 beträgt.46 Eine Fläche von 97.13 m2 liegt auf der Parzelle der Beschwerdeführenden 3 und 4 (Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. S.________) und auf jene der Beschwerdegegnerschaft entfällt 104.92 m2 (Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. N.________). Die noch zulässige bautypologische Restfläche beträgt 37.95 m2.