a) Mit dem hier vorliegend umstrittenen Bauvorhaben beabsichtigt die Beschwerdegegnerschaft auf ihrem Gebäudeteil Haus Ost (P.________weg 54, Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. N.________) sowohl eine Erweiterung im 1. Obergeschoss wie auch eine Attikaaufstockung. Zwischen den Parteien ist umstritten, ob eine solche einseitige Erweiterung bzw. Aufstockung ohne Zustimmung der Nachbarn des anderen Gebäudeteils Haus West (P.________weg 52, Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. S.________) zulässig ist oder ob der reglementarische Grenz- und Gebäudeabstand zwischen den beiden Parzellen eingehalten werden muss.