c) Die Änderungen des GBR wurden vom 7. Oktober 2019 bis zum 6. November 2019 (also nach der Einreichung des Baugesuchs vom 12. bzw. 25. Juli 2019) öffentlich aufgelegt, am 9. Februar 2020 von der Einwohnergemeinde mittels Urabstimmung beschlossen und am 10. Dezember 2020 – also nach dem angefochtenen Gesamtentscheid vom 6. Juli 2020 sowie der Projektänderung 3 vom 2. Dezember 2020, aber noch vor dem vorliegenden Beschwerdeentscheid – vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) genehmigt und damit in Kraft gesetzt.