a) Seit Einreichung des ursprünglichen Baugesuchs am 12. bzw. 25. Juli 2019 änderten verschiedene, im vorliegenden Fall relevante Bestimmungen des Baureglements (GBR). Insbesondere wurde das GBR an die BMBV20 angepasst, was auch zu verschiedenen Änderungen und Anpassungen in den Bereichen der Bauweise, den Bauabständen und der Baugestaltung geführt hat. Vorweg ist die Frage zu klären, welche rechtliche Grundlage auf die Projektänderung 3 anwendbar ist.