Die Beschwerdeführenden 3 und 4 rügen weiter, es fehle an einem vermassten Situationsplan mit den Grenzabständen zu den Nachbarparzellen. Zudem werde die Grünflächenziffer nicht aufgeführt, mangels Vermassung könne die bautypologische Flächenberechnung nicht überprüft werden und die Projektpläne der Projektänderung 2 seien nicht unterzeichnet.