a) Die Beschwerdeführenden rügen diverse formelle Mängel bezüglich der Baugesuchunterlagen. So bringen sowohl die Beschwerdeführenden 1 und 2 als auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 vor, die Berechnung der Attikageschossfläche sei nicht auf einem vermassten Plan erfolgt. Gleichzeitig verweisen sie auf Unklarheiten in den Planunterlagen. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 rügen weiter, es fehle an einem vermassten Situationsplan mit den Grenzabständen zu den Nachbarparzellen.