e) Die neue Planunterlage («Baugesuch Gesamtplan Projektänderung» im Mst. 1:100, Revision vom 24. November 2020) zur Projektänderung 3 ersetzt den dem Entscheid der Vorinstanz zugrundeliegenden Plan der Projektänderung 2. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss dem Plan vom 24. November 2020 mit Stempel des Rechtsamts der BVD vom 2. Dezember 2020. Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt auf Grundlage der alten Pläne bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. Über das geänderte Projekt wurde noch nicht entschieden. Es bleibt zu prüfen, ob die Projektänderung 3 bewilligt werden kann. 3. Profilierung