Die Position der Attika bleibt hingegen grundsätzlich unverändert. Da die Projektänderung 3 somit nur geringfügige Änderungen bzw. eine Verkleinerung beinhaltet und daher keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen sind, kann auf die Anhörung Dritter und eine Publikation verzichtet werden.