d) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 bringen sodann vor, durch die geplante Veränderung des Attikageschosses seien auch andere Nachbarn zusätzlich betroffen, weshalb die Projektänderung 3 publiziert werden müsse. Dem ist nicht zuzustimmen. Das Projekt bleibt in den Grundzügen gleich. Bereits im vorliegend angefochtenen Entscheid war der Bau eines Attikageschosses geplant, das an der Nordseite bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss in Erscheinung tritt. Mit der Projektänderung 3 wird der Attikabau an der Ostseite um 1 m zurückversetzt. Die Position der Attika bleibt hingegen grundsätzlich unverändert.