Es trifft zwar zu, dass weitere Anpassungen wie beispielsweise beim Treppenaufgang vom 1. Obergeschoss zum Attikageschoss oder auch in Bezug auf die Raumgrösse beim Bad des Attikageschosses sowie eine leichte Verkleinerung der Fensterflächen an der Nordfassade vorgenommen und diese nicht im Begleitschreiben aufgezählt wurden. Jedoch handelt es sich dabei lediglich um kleine Änderungen, die einen direkten Zusammenhang mit der angegebenen Rückversetzung des Attikabaus haben. Eine neue Raumaufteilung findet jedoch nicht statt. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden sind die Anpassungen der Projektänderung 3 klar. Auch sie haben diese indirekten Anpassungen den