c) Die Projektverfasserin der Beschwerdegegnerschaft hat im Begleitschreiben zur Projektänderung 3 vermerkt, der Attikabau an der Ostseite werde um 1 m zurückversetzt und die verlorene Fläche südseitig kompensiert. An einer konkreten Bezeichnung der Projektänderungen fehlt es somit nicht. Es trifft zwar zu, dass weitere Anpassungen wie beispielsweise beim Treppenaufgang vom 1. Obergeschoss zum Attikageschoss oder auch in Bezug auf die Raumgrösse beim Bad des Attikageschosses sowie eine leichte Verkleinerung der Fensterflächen an der Nordfassade vorgenommen und diese nicht im Begleitschreiben aufgezählt wurden.