Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 Gelegenheit, sich zur Projektänderung 3 zu äussern. Sowohl die Beschwerdeführenden 1 und 2 wie auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 halten in ihren Stellungnahmen vom 18. bzw. 23. Dezember 2020 fest, diese Projektänderung 3 beinhalte verschiedene Änderungen und habe Auswirkungen auf die äussere Gestaltung. Es sei Aufgabe der Beschwerdegegnerschaft, die Änderungen gegenüber dem ursprünglich bewilligten Projekt aufzuzeigen. Die Gemeinde hat keine Stellungnahme eingereicht.