6. Mit Schreiben vom 4. Januar [recte: Februar] 2021 reichte die Projektverfasserin der Beschwerdegegnerschaft eine unaufgeforderte Eingabe ein, mit welcher sie Bemerkungen zu den von ihr hergestellten Planunterlagen machte. 7. Auf die Rechtsschriften und Vorakten sowie die Baugesuchsakten 1976 wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen 2 Baugesuch-Nr. 60/76 zum Bauvorhaben betr. zwei zusammengebaute Einfamilienhäuser (Neubau) auf der Parzelle