Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung 3 zu äussern und (erneut) Schlussbemerkungen einzureichen. Innert Frist gingen die Stellungnahmen und Schlussbemerkungen der Beschwerdeführenden 1 und 2 (18. Dezember 2020) und der Beschwerdeführenden 3 und 4 (23. Dezember 2020) ein. Darin halten die Beschwerdeführenden an ihren Anträgen gemäss den Beschwerden vom 5. August 2020 fest und ergänzen diese dahingehend, dass auch die Projektänderung 3 nicht bewilligt werden könne. Die Gemeinde hat sich nicht vernehmen lassen.