Es sei demnach unklar, ob der Grenzabstand eingehalten werde. Die Beschwerdegegnerschaft wurde aufgefordert, vermasste Situations- und Grundrisspläne mit klar ausgewiesener Linie bezüglich kleinem Grenzabstand gegenüber Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. O.________ einzureichen. Diese Unterlagen reichten die Projektverfasser der Beschwerdegegnerschaft mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 ein.