Auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 reichten am 5. August 2020 bei der BVD eine Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid vom 6. Juli 2020 ein. Sie beantragen ebenfalls die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags. Vorab machen sie die Verletzung formeller Voraussetzungen geltend. Zudem weisen auch sie auf eine Überschreitung der maximal zulässigen Attikageschossfläche wie auch auf die Verletzung von Vorschriften betreffend die Anordnung des Attikageschosses hin. Ebenso rügen sie die Verletzung der Grenzund Gebäudeabstände wie auch der Gebäudehöhe und der guten Gesamtwirkung sowie die Überschreitung der bautypologischen Fläche und der Grünflächenziffer.