2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 5. August 2020 eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 6. Juli 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen geltend, die maximal zulässige Attikageschossfläche werde überschritten und das Attikageschoss werde gesetzeswidrig positioniert. Weiter seien die Grenz- und Gebäudeabstände verletzt, es werde ein unzulässiges Vollgeschoss erstellt und mit der Festverglasung der Brüstung gegenüber der nichtbegehbaren Terrasse werde die zulässige Gebäudehöhe nicht eingehalten.