Der Ausbau steht in keinem Verhältnis zur angeblich beabsichtigten landwirtschaftlichen Nutzung. Unter anderem ist die ganzjährige Temperierung – angeblich zum Schutz elektronischer Geräte, die nur während 100 Tagen in der warmen Jahreszeit überhaupt gebraucht werden79 – für eine Nutzung als Alphütte offensichtlich übertrieben. Der Beschwerdeführer ist im baurechtlichen Sinn als bösgläubig zu betrachten. Die Entfernung von WC und sanitären Anlagen sowie der technischen Anlagen im Technikraum und die Plombierung der entsprechenden Leitungen ist ihm ohne weiteres zuzumuten.