Auch der Beschwerdeführer hielt mit Stellungnahme vom 16. Dezember 2020 an seiner Auffassung fest. Er ergänzte, dass auf 2'000 Metern Höhe auch im Sommer eine Heizung mit Warmwasseraufbereitung im Wohnbereich nötig sei. Die Temperierung der Alphütte im Winter sei nötig, damit die elektronischen Geräte nicht kaputt gingen. Ohne sanitäre Anlagen, Warmwasser und WC sei die Alphütte als solche gar nicht mehr nutzbar.