Es fehle an gewichtigen öffentlichen Interessen an einer baulichen Wiederherstellung. Vielmehr sei zu befürchten, dass die Alphütte in einem solchen Fall verlottern würde. Es würde sich kein Älpler finden, der bereit sei, ohne Warmwasser und Innentoilette auf der Alp zu verweilen und die Kühe zu betreuen. Eine Wiederherstellung wäre daher unverhältnismässig. Als mildere Massnahme käme ein Benützungsverbot für den Winter mit Strafandrohung in Frage. Anstelle des Herausreissens des Bodens mit Bodenheizung könne das Verstopfen der Leitungen angeordnet werden.