Die Einrichtung der Heizung bildet zudem nur eine von zahlreichen seit 1972 erfolgten Komfortsteigerungen, die in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind. Gemäss der einschlägigen BSIG-Weisung67 ermöglichen eine energetische Sanierung, der Einbau einer Heizung sowie auch eine erweiterte Erschliessung mit Strom, Wasser und Abwasser eine Nutzungsänderung, welche die Identität als Alphütte sprengt. Vorliegend wurden mehrere solche Veränderungen, nebst weiteren Komfortsteigerungen (Ausbau Dachstock, Einbau WC und weiterer sanitärer Einrichtungen, Parkplätze) vorgenommen.