Auf elektronische Geräte, die eine ganzjährige Temperierung erfordern, kann in einer Alphütte bei bestimmungsgemässer Nutzung ohne weiteres verzichtet werden. Bei einer identitätswahrenden Nutzung der Alphütte ist eine frostsichere Temperierung, die hier offenbar für die gesamte kalte Jahreszeit vorgesehen ist, unnötig. 60 Vorakten pag. 89; Beschwerde S. 6 61 Vorakten pag. 44 62 Beschwerde S. 6 oben 63 Vorakten pag. 57 ff., pag. 79 f. 64 BSIG Nr. 7/721.0/14.4 vom 18. Dezember 2017 betreffend Möglichkeiten zum Ausbau, zur Umnutzung und