Dies ist vorliegend klar zu bejahen. Zwar macht der Beschwerdeführer geltend, die Heizleistung der Wärmepumpe reiche im Winter nur für eine frostsichere Temperierung.66 Nach ihrer Zweckbestimmung wird eine Alphütte nur in der warmen Jahreszeit benutzt. Das Heizen bzw. Temperieren während der rund 250 Tage im Jahr, in denen sie nicht benutzt wird, wäre unter ökologischen Gesichtspunkten sehr fragwürdig. Auf elektronische Geräte, die eine ganzjährige Temperierung erfordern, kann in einer Alphütte bei bestimmungsgemässer Nutzung ohne weiteres verzichtet werden.