Mutmasslich wurde das Dach entsprechend der ursprünglichen Absicht59 und in Überschreitung des Baubewilligung 23/2005 vom 4. November 2005 um ca. 1,10 m angehoben. Dementsprechend ist die Geschossfläche im Obergeschoss mit mindestens 1,50 m Raumhöhe deutlich grösser als die bewilligungsgemässen rund 4,40 m2, und auch die Wohnraumerweiterung im Verhältnis zum Zustand am 1. Juli 1972 fällt entsprechend grösser aus.