Die vom Rechtsamt eingeholten Baubewilligungsakten für die G.________ zeichnen ein anderes Bild. Nach diesen bewilligte das Regierungsstatthalteramt am 30. Juni 1995 dem damaligen Eigentümer den "teilweisen Abbruch der Alphütte, Gebäude Nr. I.________, und vergrösserter Wiederaufbau" aufgrund seines Baugesuches vom 28. Dezember 1994.40 Gemäss den Plänen war die Hütte davor eingeschossig und verfügte nebst "Schopf", "Hängeler" und einem als "Hütte" bezeichneten Raum nur über ein knapp 9 m2 grosses "Stubeli". Mit dem im Jahr 1995 bewilligten Projekt wurde das "Stubeli" im Erdgeschoss auf über 20 m2 vergrössert und im Dachgeschoss ein Zimmer eingebaut.