Gemäss jenen wird der Grundriss des Erdgeschosses zum grösseren Teil mit dem "Stall" belegt (rund 28 m2) und zum kleineren Teil mit dem "Stubeli" (rund 23,50 m2). Nimmt man dies als Referenzwert, so beträgt der Wohnraumzuwachs im Erdgeschoss rund 13,45 m2 (rund 3,80 m2 Differenz zum "Stubeli" gemäss Baubewilligungsakten 23/2005 plus 9,63 m2 Technikraum und Badezimmer). Mit der Verkleinerung des Obergeschosses resultiert auch bei dieser Berechnungsweise eine Verkleinerung des Wohnraums. Es kann daher offen bleiben, ob Technikraum und Badezimmer überhaupt als Wohnraum zu rechnen sind.33