RPG ausführlich und kam zum Schluss, dass das Bauvorhaben den Rahmen der zulässigen Erweiterungen von Alphütten überschreite. Zur Begründung führte es an, die gestützt auf die Baubewilligung von 2005 erfolgten Dacherhöhung, die nach der abschlägigen Stellungnahme des AGR ohne Einholen einer Verfügung des AGR bewilligt worden sei, habe die bauliche Grundstruktur und Substanz verändert. Der Stallteil sei zum Wohn- und Technikraum umgebaut worden. Durch den Einbau einer Heizung könne das Gebäude wesentlich intensiver genutzt werden als bisher.