Der Stromanschluss bestehe seit 1989 und die Wasserversorgung seit 1998. Die G.________ biete Platz für 20 Personen und werde zwecks Erzielung von Mieteinnahmen fremdvermietet, weshalb der Älpler in der hier streitigen Hütte einquartiert werden solle. Bei anderen Projekten in der Gegend würden andere Massstäbe angelegt, diese würden mit positiven Fachberichten bewilligt oder ohne Bewilligung erstellt.