Der Beschwerdeführer bestritt in seiner Stellungnahme vom 21. November 201718, dass die Alphütte ganz abgebrochen wurde. Nach der teilweisen Zerstörung durch einen Föhnsturm sei der vordere Teil der Hütte gestützt auf eine Baubewilligung aus dem Jahr 2005 wieder erstellt worden. Im hinteren Teil mit WC, Eingang und Technikraum seien nach wie vor alle alten Wände vorhanden. Die Parkplätze seien schon immer vorhanden gewesen und lediglich saniert worden. Der Stromanschluss bestehe seit 1989 und die Wasserversorgung seit 1998.