4/17 BVD 110/2020/135 vom 25. September 2017 verfüge der Beschwerdeführer in einer Entfernung von ca. 500 m vom Bauvorhaben über eine zweite Alphütte mit Wohnteil (G.________), welche fremdvermietet werde. Das Bauvorhaben sei daher nicht zonenkonform. Eine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG könne nicht bewilligt werden, da dafür die Voraussetzungen nicht vorlägen.