c) In seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 201717 hielt das AGR fest, am Augenschein vom 22. Juni 2017 sei festgestellt worden, dass das nachträgliche Baugesuch nicht sämtliche vorgenommenen Bauarbeiten umfasse. Die Alphütte sei komplett abgebrochen, neu aufgebaut und energietechnisch saniert worden. Es sei ein Parkplatz erstellt worden. Das Gebäude sei zudem mit Strom und Wasser erschlossen; auch ein Kanalisationsanschluss sei erstellt worden. Die Alphütte werde mittels einer Wärmepumpe beheizt. Gemäss dem Fachbericht des LANAT