6. Mit Verfügung vom 13. November 2020 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass aufgrund einer summarischen Einschätzung für den Fall der Bestätigung des Bauabschlags die Anordnung folgender Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erwogen werde: "Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf Parzelle Hasliberg Grundbuchblatt Nr. H.________ / Baurecht Nr. D.________ bis 30. April 2021 das WC, die sanitären Anlagen sowie die technischen Anlagen im Technikraum vollständig zu entfernen und die entsprechenden Leitungen zu plombieren."