5. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2020 bat das Rechtsamt die Gemeinde um Einreichung der Baubewilligungsakten 23/2005 (Baugesuch vom 12. Mai 2005) betreffend Dachsanierung der streitigen Alphütte sowie der Baubewilligungsakten betreffend Erstellung der benachbarten G.________ (E.________ I.________, Baurecht Nr. F.________). Es teilte ferner mit, dass es Luftbilder von Swisstopo aus den Jahren 2015 und 2016 als Beweismittel zum Verfahren beiziehe. Es machte die Beteiligten darauf aufmerksam, dass die BVD in Betracht ziehe, im Falle der Bestätigung des Bauabschlags gestützt auf Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG bauliche Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen.