4. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli informierte die BVD mit Zustellung einer Briefkopie vom 7. August 2020, dass bezüglich des Verzichts auf bauliche Wiederherstellungsmassnahmen beim hier streitigen Bauvorhaben ein baupolizeiliches Aufsichtsverfahren eröffnet worden ist. Dieses wurde bis zum rechtskräftigen Entscheid im Baubeschwerdeverfahren sistiert.