Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli begleitete das Verfahren in seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde. Es erkundigte sich im Januar 2018 und im Dezember 2018 nach dem Fortgang des Verfahrens.6 Im September 2019 forderte es die Gemeinde sinngemäss auf, das Verfahren fortzusetzen.7 Im April 2020 stellte die Gemeinde dem AGR die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 30. August 2018 zu und ersuchte es um eine Überarbeitung seiner Verfügung vom 7. Juni 2018,8 was dieses verweigerte.9 Im Juni 2020 drängte das Regierungsstatthalteramt erneut auf Erledigung dieses Verfahrens.10