Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) führte am 22. Juni 2017 mit der Gemeinde und im Beisein der Bauherrschaft einer Begehung durch. Danach holte es einen Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) ein und nahm am 12. Oktober 2017 zum Bauvorhaben Stellung.3 Es kam zum Schluss, dass das Bauvorhaben nicht 1 Vorakten pag. 19 ff. 2 Vorakten pag. 28 f. 3 Vorakten pag. 86 ff. 1/17 BVD 110/2020/135