g) Der geplante Digitalscreen würde die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden stärker auf sich ziehen als die bestehenden Plakatstellen. Er fällt einerseits wegen des selbstleuchtenden Bildschirms auf, der Reklamen wesentlich prägnanter darstellt als gedruckte Plakate, andererseits ziehen die Bildwechsel die Blicke auf sich. Die Ablenkungsgefahr würde an diesem verkehrstechnisch heiklen Standort zunehmen und könnte die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Beurteilung des OIK III, Strasseninspektorat Seeland, überzeugt. Der Digitalscreen ist an diesem Standort nicht bewilligungsfähig. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. 4. Kosten