Angesichts der Häufung von Werbung an diesem Standort und in der Umgebung besteht bereits ein hohes optisches Ablenkungspotential. Die geplanten Bildwechsel des Digitalscreens erhöhen das Ablenkungspotential und wirken sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Nach der Beurteilung des OIK III wären selbst die zwei angewinkelt aufgestellten Plakatstellen mit statischer Werbung nicht bewilligt worden, wenn zuerst das Baugesuch für die Eigenwerbung an der Gebäudefassade gestellt worden wäre.