Hinzu kommt, dass die Ablenkungsgefahr der Buschauffeure und Buschauffeurinnen nicht unterschätzt werden darf. Für das Abbiegen in die Haltebucht und das Wiedereinbiegen auf die Strasse muss der Fuss- und Radweg überquert werden. Der Werbebildschirm würde in beiden Fällen praktisch frontal vor dem Buschauffeur oder der Buschauffeurin liegen. Der Digitalscreen könnte daher auch Buschauffeure und Buschauffeurinnen ablenken, insbesondere wenn sich gerade ein Bildwechsel vollzieht. Gefährdet wären in erster Linie die schwächeren Verkehrsteilnehmenden auf dem Fuss- und Radweg.