Ein zentraler Punkt für die Beurteilung sei der Fuss- und Fahrradweg entlang der C.________strasse. Dieser sei 2,60 m breit und nur durch einen Steinabschluss von der Strasse getrennt. Hier dürften weder Velofahrer noch Fussgänger durch Wechselwerbung abgelenkt werden, weil in Konfliktsituationen die Gefahr eines Ausweichmanövers auf die Strasse bestehe. Zirka 18 m vor dem Standort des Digitalscreens befinde sich die Bushaltestelle. Der Fuss- und Radweg führe vor dem Warteraum der Bushaltestelle durch. Auch die Wartenden dürften nicht abgelenkt werden. Mit einem falschen Schritt seien sie bereits auf dem Fuss- und Radweg. Ein Konflikt mit einem Fahrrad könne schwerwiegende Folgen haben.