c) Der OIK III wies in seinem Amtsbericht darauf hin,10 dass bereits 2019 ein Baugesuch für einen Bildschirm für Wechselwerbung an der Fassade als nicht bewilligungsfähig beurteilt worden sei, das die Grundeigentümerin eingereicht habe. Diese habe in der Folge auf den Werbebildschirm verzichtet. Die sechs bewilligten Firmenanschriften am Gebäude seien von der C.________strasse her gut einsehbar. Die C.________strasse habe eine Verkehrsbelastung von über 7'000 DTV. Vor dem Gebäude befinde sich eine Bushaltestelle, entlang der C.________strasse verlaufe ein Fuss- und Radweg.