Fussgänger und Velofahrer kämen sich nicht in die Quere und würden durch den Digitalscreen nicht abgelenkt. Auf der Strasse sei das Tempo auf 50 km/h beschränkt; in der direkten Umgebung gebe es keine Signalanlagen, Fussgängerstreifen, Verzweigungen etc. Der vom OIK angeführte tägliche Verkehr von 7'000 DTV betreffe die gesamte Strecke der C.________strasse. In dieser Zahl seien auch diejenigen Fahrzeuge enthalten, welche die C.________strasse ausserhalb der Betriebszeiten des Digitalscreen befahren. Dies reduziere die Anzahl Fahrzeuge, die den Digitalscreen wahrnehmen würden. Der Digitalscreen würde keine auch nur potentielle Verkehrsgefährdung verursachen.