a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Verkehrssicherheit werde durch den Digitalscreen weniger stark tangiert als dies heute der Fall sei. Die bestehenden zwei Werbemittelträger zeigten, dass Reklamen an diesem Standort möglich und für die Verkehrssicherheit unproblematisch seien. Es gehe nur um eine Modernisierung des Werbemittelträgers. Das Ablenkungspotential werde beim Digitalscreen kleiner sein. Im Vergleich zu den zwei bestehenden Plakatstellen, die eine Fläche von insgesamt rund 7,4 m2 bedeckten, betrage die Fläche des geplanten Werbebildschirms nur 2,67