Zwischen 22.15 Uhr und 06.00 Uhr ist eine Abschaltung des Bildschirms vorgesehen. Die Reklame richtet sich an die Verkehrsteilnehmenden in Fahrtrichtung Bern. Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (OIK III), Strasseninspektorat Seeland, hielt in seinem Amtsbericht vom 31. März 2020 fest, der selbstleuchtende Werbebildschirm, auf dem sich wechselnde oder bewegliche Bilder mit Spezialeffekten darstellen liessen, würde an diesem Standort ablenkend wirken und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das Strasseninspektorat beantragte, die Bewilligung sei nicht zu erteilen.