9/11 BVD 110/2020/12 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 4'523.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag.