Auch wenn die Aufhebung dieses Einganges nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstossen sollte, sind diese Veränderungen in den massgebenden Plänen abzubilden. Zudem fehlen die Pläne der Nord- und Ostfassade. Schliesslich hat die Bauherrschaft zwar im Baugesuch angegeben, dass sie 5 Abstellplätze für Fahrzeuge sowie 10 Abstellplätze für Fahrräder beantragt. Allerdings fehlen Angaben zur konkreten Lage und Ausgestaltung der erforderlichen Abstellplätze (Autos und Fahrräder). Hinzu kommt, dass die Gemeinde bisher nicht geprüft hat, ob die Zahl der Abstellplätze für Fahrzeuge innerhalb der zulässigen Bandbreite liegt.