Zusätzlich sind eine gemeinsame Küche sowie verschiedene Aufenthaltsräume vorgesehen. Die Terrasse sowie der Garten stehen den Gästen ebenfalls zur Verfügung. Bei einer Gesamtbetrachtung fällt derjenige Teil des Gebäudes, der für die Gästebetreuung vorgesehen ist, deutlich mehr ins Gewicht. Die Liegenschaft soll nicht mehr als Einfamilienhaus sondern überwiegend für die kurzzeitige Vermietung genutzt werden. Die vorgesehenen baulichen Veränderungen sind somit mit einer Umnutzung der Liegenschaft verbunden.