d) Die Liegenschaft am I.________weg 21 war 1908 ursprünglich als Ferienhaus erbaut worden.22 Die Rechtsvorgänger der Beschwerdegegner nutzten sie als Einfamilienhaus, zeitweilig inkl. Arztpraxis. Die vorgenommenen baulichen Veränderungen führen dazu, dass sechs der Zimmer für die Beherbergung von bis zu 10 Gästen zur Verfügung stehen sollen und drei Zimmer der privaten Nutzung vorbehalten sein sollen. Der einzubauende Lift erschliesst sowohl das erste teilweise privat genutzte Geschoss, wie auch das zweite ausschliesslich für die Gästebeherbergung vorgesehene Geschoss. Zusätzlich sind eine gemeinsame Küche sowie verschiedene Aufenthaltsräume vorgesehen.