2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 30. Januar 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung. Auf das Baugesuch sei nicht einzutreten, eventualiter sei es abzuweisen. Die zuständige Behörde sei unverzüglich anzuweisen, den Gesuchstellern den Betrieb des Gästehauses zu untersagen und es sei ein sofortiges Betriebsverbot mit Strafandrohung anzuordnen.